KFW-Pro­gramm „Alters­ge­recht Umbau­en“

Junger Mann mit Fixatoren am Arm und am Hals

Kre­dit Nr. 159

Die KfW för­dert mit dem Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en“ Inves­ti­tio­nen in Bau­maß­nah­men an Haus und Woh­nung, mit denen Bar­rie­ren redu­ziert wer­den, Wohn­flä­chen ver­än­dert oder geteilt wer­den oder der Ein­bruch­schutz ver­bes­sert wird.
Es wird ein Stan­dard „Alters­ge­rech­tes Haus“ defi­niert und geför­dert. Die Kre­dit­mit­tel kön­nen auch zum Kauf einer bar­rie­re­arm umge­bau­ten Immo­bi­lie genutzt wer­den.
Wich­tig ist dabei, dass die Arbei­ten von einem Fach­un­ter­neh­men durch­ge­führt wer­den und den tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen ent­spre­chen müs­sen.

Der Kre­dit rich­tet sich an Eigentümer*innen und auch Mieter*innen, unab­hän­gig vom Alter. Dane­ben kön­nen auch wei­te­re Grup­pen, wie Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, Woh­nungs­un­ter­neh­men, etc Kre­dit­an­trä­ge stel­len.

Es wer­den Ein­zel­maß­nah­men aus fol­gen­den Berei­che finan­ziert:

  • Wege zum Gebäu­de und Wohn­um­feld­maß­nah­men
  • Ein­gangs­be­reich und Woh­nungs­zu­gang
  • Über­win­dung von Trep­pen und Stu­fen
  • Raum­auf­tei­lung und Schwel­len­ab­bau
  • Badumbau/Maßnahmen an Sani­tär­räu­men
  • Ori­en­tie­rung, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Unter­stüt­zung im All­tag
  • Gemein­schafts­räu­me und Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­woh­nen

Auf der Inter­net­sei­te des KFW-Kre­di­tes fin­den sich wei­te­re Erläu­te­run­gen zu den för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men, eine kon­kre­te Auf­lis­tung fin­den Sie gemein­sam mit den tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen in die­ser Anla­ge.

Zuschuss Nr. 455‑B

Antrag­stel­lung ab dem 08. April 2026 wie­der mög­lich

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen stellt der KfW im Jahr 2026 ins­ge­samt 50 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Die Mit­tel flie­ßen in das För­der­pro­gramm „Bar­rie­re­redu­zie­rung – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss“, das bau­li­che Maß­nah­men zur Redu­zie­rung von Bar­rie­ren in Wohn­ge­bäu­den unter­stützt.

Geför­dert wer­den unter ande­rem Maß­nah­men wie der Ein­bau boden­glei­cher Duschen, das Ent­fer­nen von Tür­schwel­len oder die Instal­la­ti­on von Auf­zü­gen.

Ab dem 8. April 2026 kön­nen ent­spre­chen­de Zuschüs­se bei der KfW bean­tragt wer­den.

Für Ein­zel­maß­nah­men beträgt der Zuschuss 10 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten, maxi­mal jedoch 2.500 Euro.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie sowohl auf der Sei­te des BMWSB als auch auf der Sei­te der KfW.