Kredit Nr. 159
Die KfW fördert mit dem Kredit „Altersgerecht Umbauen“ Investitionen in Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert werden, Wohnflächen verändert oder geteilt werden oder der Einbruchschutz verbessert wird.
Es wird ein Standard „Altersgerechtes Haus“ definiert und gefördert. Die Kreditmittel können auch zum Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie genutzt werden.
Wichtig ist dabei, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen müssen.
Der Kredit richtet sich an Eigentümer*innen und auch Mieter*innen, unabhängig vom Alter. Daneben können auch weitere Gruppen, wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, etc Kreditanträge stellen.
Es werden Einzelmaßnahmen aus folgenden Bereiche finanziert:
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Auf der Internetseite des KFW-Kredites finden sich weitere Erläuterungen zu den förderfähigen Maßnahmen, eine konkrete Auflistung finden Sie gemeinsam mit den technischen Mindestanforderungen in dieser Anlage.
Die KFW bietet bei Fragen telefonische Hilfestellung unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 (Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr) an.
Zuschuss Nr. 455‑B
Antragstellung voraussichtlich ab Februar 2026 wieder möglich
Die KfW hat auf ihrer Internetseite veröffentlicht, dass Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden voraussichtlich ab Februar 2026 wieder beantragt werden können.
Konkrete Informationen zu Voraussetzungen und Start der Fördermöglichkeit finden Sie auf der Internetseite der KfW.

