Down­loads

Unter­stüt­zen­des Info­ma­te­ri­al

Hier fin­den Sie hilf­rei­che Down­loads und nütz­li­che Links rund um die The­men Wohn­be­ra­tung und Wohn­raum­an­pas­sung.

One­pager

Hier ist auf einer Sei­te die Wohn­be­ra­tung in NRW zusam­men­ge­fasst: Was ist der Hin­ter­grund, was macht sie, wer finan­ziert sie, was sind die Bera­tungs­grund­la­gen, was bezweckt sie und wie ist der Ablauf.
Nut­zen Sie ihn ger­ne als Erst­in­for­ma­ti­on, zur Öffent­lich­keits- und Netz­werk­ar­beit.

Pla­ka­te

Intra­net für Wohnberater*innen

Als Wohnberater*in fin­den Sie wei­te­re Fach­in­for­ma­tio­nen im Intra­net. Das Intra­net rich­tet sich an die Wohnberater*innen in NRW und dient dem Aus­tausch und der Ver­net­zung.


Antrag­stel­lung 2026 für die Wohn­be­ra­tungs­agen­tu­ren

Nach­ste­hend fin­den Sie die aktua­li­sier­ten Antrags­un­ter­la­gen für das För­der­jahr 2026. Die Anträ­ge sind mög­lichst im 1. Quar­tal des Jah­res zu stel­len; ab dem 1. Janu­ar 2026 ste­hen die För­der­mit­tel für Sie bereit.

Bit­te beach­ten Sie vor allem die Ände­run­gen der (Zusatz-)Seite Per­so­nal. Außer­dem bit­ten wir Sie, die Begleit­bö­gen zukünf­tig eben­falls an die Lan­des­ko­or­di­na­ti­on (antrag@lk-wohnberatung.nrw) zwecks Aus­wer­tung wei­ter­zu­lei­ten. Dies gilt auch für die Begleit­bö­gen des Jah­res 2025.

Der neue Begleit­bo­gen, den Sie ab 2026 nut­zen, wird nach Abstim­mung mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den eben­falls an die­ser Stel­le zur Ver­fü­gung gestellt.

Um den Antrag für 2026 zu stel­len, fül­len Sie bit­te das Doku­ment WBA Antrag auf Zuschuss der Pfle­ge­ver­si­che­rung 2026 inklu­si­ve der Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zur Daten­wei­ter­ga­be aus. Mit der Bean­tra­gung stim­men Sie den Stan­dards der Wohn­be­ra­tung zu.

Von Ihrer Kom­mu­ne benö­ti­gen Sie zusätz­lich das aus­ge­füll­te Doku­ment WBA Finan­zie­rungs­zu­sa­ge der Kom­mu­ne 2026.

Bit­te sen­den Sie die voll­stän­di­gen Antrags­un­ter­la­gen per E‑Mail an die Lan­des­ko­or­di­nie­rung Wohn­be­ra­tung NRW: antrag@lk-wohnberatung.nrw.

Die kom­plet­te Ver­fah­rens­be­schrei­bung ist hier ein­seh­bar.

Bei Fra­gen oder Unter­stüt­zungs­be­darf ste­hen Ihnen Patri­cia Graup­ner (p.graupner@lk-wohnberatung.nrw; 0221/367 599 111) und Anne Domi­nik (a.dominik@lk-wohnberatung.nrw; 0221/367 599 115) gern zur Ver­fü­gung.

Nach dem Erhalt der Ein­ver­neh­mens­er­klä­rung sei­tens der Pfle­ge­kas­se, kön­nen die Mit­tel wie gehabt über das EMA-Por­tal des Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS) abge­ru­fen wer­den. Die Vor­ge­hens­wei­se ist in einem Hand­buch beschrie­ben.