Fördermöglichkeiten und rechtliche Tipps
Kleine Veränderungen können Ihren Alltag sicherer und komfortabler gestalten. Oft reichen kostengünstige Maßnahmen wie das Anbringen von Haltegriffen, das Entfernen von Stolperfallen oder der Einsatz von Hilfsmitteln wie Badewannenliften oder Gehhilfen. Diese Schritte können Ihnen helfen, länger selbstständig in Ihrem Zuhause zu bleiben.
Größere bauliche Maßnahmen, wie der Umbau des Badezimmers oder das Entfernen von Türschwellen, sind zwar mit größeren Kosten verbunden, bieten aber auch langfristige Lösungen für ein barrierefreies Leben. Wichtig ist: Wenn Sie in einem Mietverhältnis stehen, informieren Sie Ihre Vermieter*innen rechtzeitig über Ihr Vorhaben, da Sie eine schriftliche Zustimmung für die Umbaumaßnahmen benötigen. Ihre Vermieter*innen können sich vorbehalten Auflagen zu erteilen oder auf einen Rückbau nach Auszug zu bestehen (§ 554 Abs. 1 BGB). In den meisten Fällen profitieren die Vermieter*innen jedoch ebenfalls von der Maßnahme da ihr Mietobjekt dann eine größere Zielgruppe anspricht.
Von Zuschüssen bis hin zu Darlehen gibt es zahlreiche Programme, die Sie bei der Finanzierung der Wohnraumanpassung unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Sollte ein Umbau aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich sein, kann der Umzug in eine geeignete Wohnung oder eine alternative Wohnform ebenfalls eine gute Lösung sein.
Lassen Sie sich kostenfrei beraten, bevor Sie loslegen. Ihre Wohnberatungsstelle unterstützt Sie dabei, die beste Option für ihre persönliche Situation zu finden und informiert über Fördermöglichkeiten. Unter Wohnberatungsstellen finden eine Beratungsstelle in ihrer Nähe.
-
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Die Pflegeversicherung bezuschusst barrierefreie Umbauten ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Zu diesen sogenannte wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören
-
Unfallkasse NRW
Bei einer Behinderung auf Grund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder wenn diese auf dem Weg zur Arbeit erworben wurde, kümmert sich die Unfallkasse NRW um Rehabilitation.
-
Modernisierungsmaßnahmen
Vermieter*innen dürfen bei einer Modernisierung Ihres Eigentums 8 % der Modernisierungs- (nicht: Sanierungs-)kosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 des BGB).
-
Steuererleichterung für Handwerkerleistungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) können steuerlich abgesetzt werden.
-
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel, die die häusliche Pflege unterstützen, zur Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen beitragen oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen – zum Beispiel Pflegebetten oder ein Hausnotruf – gelten als Pflegehilfsmittel.
-
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, welche Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen bei der Therapie unterstützen, bei der Heilung helfen, eine Behinderung ausgleichen oder den Alltag erleichtern. Dazu zählen beispielsweise Badehilfen, Toilettensitzerhöhungen oder Toilettenstühle