Recht und Finan­zie­rung

Euromünzen, Geldscheine und ein Taschenrechner

För­der­mög­lich­kei­ten und recht­li­che Tipps

Klei­ne Ver­än­de­run­gen kön­nen Ihren All­tag siche­rer und kom­for­ta­bler gestal­ten. Oft rei­chen kos­ten­güns­ti­ge Maß­nah­men wie das Anbrin­gen von Hal­te­grif­fen, das Ent­fer­nen von Stol­per­fal­len oder der Ein­satz von Hilfs­mit­teln wie Bade­wan­nen­lif­ten oder Geh­hil­fen. Die­se Schrit­te kön­nen Ihnen hel­fen, län­ger selbst­stän­dig in Ihrem Zuhau­se zu blei­ben.

Grö­ße­re bau­li­che Maß­nah­men, wie der Umbau des Bade­zim­mers oder das Ent­fer­nen von Tür­schwel­len, sind zwar mit grö­ße­ren Kos­ten ver­bun­den, bie­ten aber auch lang­fris­ti­ge Lösun­gen für ein bar­rie­re­frei­es Leben. Wich­tig ist: Wenn Sie in einem Miet­ver­hält­nis ste­hen, infor­mie­ren Sie Ihre Vermieter*innen recht­zei­tig über Ihr Vor­ha­ben, da Sie eine schrift­li­che Zustim­mung für die Umbau­maß­nah­men benö­ti­gen. Ihre Vermieter*innen kön­nen sich vor­be­hal­ten Auf­la­gen zu ertei­len oder auf einen Rück­bau nach Aus­zug zu bestehen (§ 554 Abs. 1 BGB). In den meis­ten Fäl­len pro­fi­tie­ren die Vermieter*innen jedoch eben­falls von der Maß­nah­me da ihr Miet­ob­jekt dann eine grö­ße­re Ziel­grup­pe anspricht.

Von Zuschüs­sen bis hin zu Dar­le­hen gibt es zahl­rei­che Pro­gram­me, die Sie bei der Finan­zie­rung der Wohn­raum­an­pas­sung unter­stüt­zen. Dabei ist es wich­tig, dass der Antrag vor Beginn der Maß­nah­me gestellt wird. Soll­te ein Umbau aus tech­ni­schen oder finan­zi­el­len Grün­den nicht mög­lich sein, kann der Umzug in eine geeig­ne­te Woh­nung oder eine alter­na­ti­ve Wohn­form eben­falls eine gute Lösung sein.
Las­sen Sie sich kos­ten­frei bera­ten, bevor Sie los­le­gen. Ihre Wohn­be­ra­tungs­stel­le unter­stützt Sie dabei, die bes­te Opti­on für ihre per­sön­li­che Situa­ti­on zu fin­den und infor­miert über För­der­mög­lich­kei­ten. Unter Wohn­be­ra­tungs­stel­len fin­den eine Bera­tungs­stel­le in ihrer Nähe.