Antragstellung 2024 für die Wohnberatungsagenturen
Hier finden Sie die Anträge zum Download.
Um den Antrag für 2024 zu stellen, füllen Sie bitte das Dokument WBA Antrag auf Zuschuss der Pflegeversicherung 2024 inklusive der Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe aus.
> WBA Antrag auf Zuschuss der Pflegeversicherung 2024
> Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe
> Zusatzseite Personal (falls erforderlich)
Von Ihrer Kommune benötigen Sie zusätzlich das ausgefüllte Dokument WBA Finanzierungszusage der Kommune 2025.
> WBA Finanzierungszusage der Kommune 2025
Bitte leiten Sie die Formulare an die BAG-Wohnungsanpassung als Trägerin der Landeskoordinierung NRW per Mail an: > antrag@lk-wohnberatung.nrw
Wir prüfen die eingereichten Dokumente (auf Vollständigkeit, Stellenumfang, Qualifikation des Personals) und leiten die geprüften, vollständigen Antragsdokumente dem vdek, als Vertreter der Träger der sozialen Pflegeversicherung zu.
Der vdek erstellt das Einvernehmen mit der PKV her und leitet die Einvernehmenserklärung der BAG und dem Antragsteller zu.
Damit ist der Abruf der Mittel der Pflegekassen möglich. Er erfolgt durch den Antragsteller über das EMA-Portal beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Die Vorgehensweise ist im Handbuch beschrieben.
Es gelten weiterhin Ziele, Aufgaben und Qualitätskriterien der Wohnberatung (Stand November 2011) und der Begleitbogen 2024 zur Berichterstattung.
> Die komplette Verfahrensbeschreibung finden Sie hier.
Herausgeber
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
Mühlenstraße 48, 13187 Berlin
www.wohnungsanpassung-bag.de
vertreten durch den Vorstand
Registergericht: AG Köln VR 11656