
Antragstellung 2025 für die Wohnberatungsagenturen
Die Förderanträge für Zuschüsse der Pflegekasse für das Jahr 2025 können ab sofort gestellt werden.
Das Förderbudget ist bereitgestellt, und wir möchten Sie herzlich bitten, Ihre Anträge möglichst im 1. Quartal einzureichen. Damit sichern Sie sich nicht nur einen schnellen Zugriff auf die Fördermittel, sondern profitieren auch von einer zügigen Bearbeitung, die wir unsererseits garantieren können. Alle Antragsunterlagen finden Sie nachstehend.
Ein wichtiger Hinweis: Mit dem neuen Antragsformular stimmen Sie den aktualisierten Standards zur Wohnberatung zu. Diese wurden überarbeitet, um nicht mehr zeitgemäße Inhalte zu ersetzen und die Qualität der Beratung an aktuelle Anforderungen anzupassen. Die Standards wurden dabei mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Der Fokus liegt weiterhin auf den bewährten Kerninhalten der Wohnberatung. Gleichzeitig bieten die Standards Möglichkeiten, auf neue Entwicklungen einzugehen, um die Beratung für alle Beteiligten zukunftssicher zu gestalten.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Der Übergang zu den neuen Standards und der damit verbundene Anpassungsprozess haben einige Zeit in Anspruch genommen, doch nun freuen wir uns darauf, gemeinsam mit Ihnen in das Förderjahr 2025 zu starten.
Um den Antrag für 2025 zu stellen, füllen Sie bitte das Dokument WBA Antrag auf Zuschuss der Pflegeversicherung 2025 inklusive der Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe aus.
> WBA Antrag auf Zuschuss der Pflegeversicherung 2025
> Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe
> Zusatzseite Personal (falls erforderlich)
Von Ihrer Kommune benötigen Sie zusätzlich das ausgefüllte Dokument WBA Finanzierungszusage der Kommune 2025.
> WBA Finanzierungszusage der Kommune 2025
Bitte senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail an die Landeskoordinierung Wohnberatung NRW: antrag@lk-wohnberatung.nrw.
Die komplette Verfahrensbeschreibung ist hier einsehbar. Außerdem finden Sie hier auch den bereits bekannten Begleitbogen.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen Ihnen Patricia Graupner (p.graupner@lk-wohnberatung.nrw; 0221/367 599 111) und Anne Dominik (a.dominik@lk- wohnberatung.nrw; 0221/367 599 115) gern zur Verfügung.
Nach dem Erhalt der Einvernehmenserklärung seitens der Pflegekasse, können die Mittel wie gehabt über das EMA-Portal des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerufen werden. Die Vorgehensweise ist in einem Handbuch beschrieben.
Herausgeber
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
Mühlenstraße 48, 13187 Berlin
www.wohnungsanpassung-bag.de
vertreten durch den Vorstand
Registergericht: AG Köln VR 11656