Unfall­kas­se NRW

Rollstuhlfahrer vor einem Auto mit Seitentür und Einfahrhilfe

Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Bei einer Behin­de­rung auf Grund eines Arbeits­un­falls, einer Berufs­krank­heit oder wenn die­se auf dem Weg zur Arbeit erwor­ben wur­de, küm­mert sich die Unfall­kas­se NRW um Reha­bi­li­ta­ti­on.

Wenn die Zustän­dig­keit der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung aner­kannt ist, wer­den wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men, Hilfs­mit­tel und Umzug in eine geeig­ne­te Woh­nung in vol­ler Höhe und ein­kom­mens­un­ab­hän­gig über­nom­men. Auch wie­der­hol­te För­de­run­gen, z. B. auf­grund einer ver­än­der­ten Lebens­si­tua­ti­on, sind mög­lich. Anträ­ge sind an die Berufs­ge­nos­sen­schaft zu rich­ten.

Die Zustän­dig­keit der Unfall­kas­se ist unter­teilt in Rhein­land und West­fa­len-Lip­pe, die ent­spre­chen­den Kon­takt­adres­sen fin­den Sie auf den Sei­ten der UK NRW unter der Über­schrift Reha­bi­li­ta­ti­on / Ent­schä­di­gung.