Gesetzliche Unfallversicherung
Bei einer Behinderung auf Grund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder wenn diese auf dem Weg zur Arbeit erworben wurde, kümmert sich die Unfallkasse NRW um Rehabilitation.
Wenn die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt ist, werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Hilfsmittel und Umzug in eine geeignete Wohnung in voller Höhe und einkommensunabhängig übernommen. Auch wiederholte Förderungen, z. B. aufgrund einer veränderten Lebenssituation, sind möglich. Anträge sind an die Berufsgenossenschaft zu richten.
Die Zuständigkeit der Unfallkasse ist unterteilt in Rheinland und Westfalen-Lippe, die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie auf den Seiten der UK NRW unter der Überschrift Rehabilitation / Entschädigung.