Pfle­ge­hilfs­mit­tel

Lächelnde junge Frau erklärt älterer Frau etwas auf dem Tablet

Was sind Pfle­ge­hilfs­mit­tel?

Hilfs­mit­tel, die die häus­li­che Pfle­ge unter­stüt­zen, zur Lin­de­rung der Beschwer­den von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bei­tra­gen oder ihnen eine selbst­stän­di­ge­re Lebens­füh­rung ermög­li­chen – zum Bei­spiel Pfle­ge­bet­ten oder ein Haus­not­ruf – gel­ten als Pfle­ge­hilfs­mit­tel. Pfle­ge­hilfs­mit­tel kön­nen ab Pfle­ge­grad 1 von der Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den. Voll­jäh­ri­ge ver­si­cher­te Per­so­nen müs­sen zu den Pfle­ge­hilfs­mit­teln 10 Pro­zent zuzah­len, höchs­tens jedoch 25 Euro je Pfle­ge­hilfs­mit­tel. Eine Befrei­ung von Zuzah­lun­gen ist mög­lich.

Wenn Gegen­stän­de dau­er­haft mit der Bau­sub­stanz ver­bun­den wer­den, gel­ten sie nicht mehr als (Pflege-)Hilfsmittel, son­dern als Maß­nah­men zur Wohn­raum­an­pas­sung, die eben­falls von der Pfle­ge­ver­si­che­rung bezu­schusst wer­den kön­nen. Eine blo­ße Ver­schrau­bung beein­flusst die Ein­ord­nung als (Pflege-)Hilfsmittel nicht.

Pfle­ge­hilfs­mit­tel zum Ver­brauch

Neben den oben genann­ten tech­ni­schen Pfle­ge­hilfs­mit­teln gibt es in der Pfle­ge­ver­si­che­rung auch zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel, zum Bei­spiel Ein­mal­hand­schu­he, Hän­de- und Flä­chen­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Mund­schutz, Schutz­schür­zen oder Ein­mal-Bett­schutz­ein­la­gen. Hier­für wer­den bis zu 42 Euro im Monat erstat­tet. Ein form­lo­ser Antrag ist bei fest­ge­stell­ter Pfle­ge­be­dürf­tig­keit aus­rei­chend. Vie­le Pfle­ge­kas­sen bie­ten dazu auch vor­be­rei­te­te For­mu­la­re an.

Pri­vat­ver­si­cher­te wen­den sich bei Fra­gen zur Finan­zie­rung von Pfle­ge­hilfs­mit­teln an die com­pass pfle­ge­be­ra­tung.