Anreize zur Modernisierung
Vermieter*innen dürfen bei einer Modernisierung Ihres Eigentums 8 % der Modernisierungs- (nicht: Sanierungs-)kosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 des BGB).
Hierdurch können für Vermieter Anreize geschaffen werden, den Gebrauchswert der Mietsache zu erhöhen oder die Wohnverhältnisse zu verbessern, beispielsweise durch den Einbau eines Aufzuges (§ 555b des BGB).
Wichtig dabei ist, dass es sich bei den Maßnahmen um eine „bauliche Veränderung“ handeln muss, also in die bauliche Substanz eingreift.