Hilfsmittel der Krankenkasse
Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, welche Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen bei der Therapie unterstützen, bei der Heilung helfen, eine Behinderung ausgleichen oder den Alltag erleichtern. Dazu zählen beispielsweise Badehilfen, Toilettensitzerhöhungen oder Toilettenstühle sowie Geh- und Aufrichthilfen. Diese können über die (gesetzliche) Krankenkasse finanziert werden. Es wird neben der Beschaffung, auch die Anpassung, die Einweisung in den Gebrauch und die Reparatur von Hilfsmitteln bezahlt.
Wie erhalte ich ein Hilfsmittel?
Um ein Hilfsmittel über die Krankenkassen zu beantragen, benötigen Sie entweder eine Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft. Mit dem Rezept oder der Empfehlung müssen Sie die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel schriftlich bei der (gesetzlichen) Krankenkasse beantragen. Diese prüft den Antrag und teilt Ihnen das weitere Vorgehen mit. Möglicherweise hat die Krankenkasse Verträge mit einem bestimmten Hilfsmittelanbieter, wie einem Sanitätshaus, geschlossen. In diesem Fall beziehen Sie das Hilfsmittel von dort. Hilfsmittel, die nur zeitweise gebraucht und wiederverwendet werden, können auch geliehen werden – zum Beispiel, wenn nur für kurze Zeit ein Rollstuhl benötigt wird.
Eine weitere Voraussetzung der Kostenübernahme durch die (gesetzliche) Krankenkasse ist eine Hilfsmittelnummer.
Hilfsmittelnummern werden durch den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vergeben. Eine solche Nummer erhalten Medizinprodukte, die auf Sicherheit, Anforderungen und Funktionstauglichkeit geprüft und bestätigt wurden. Eine Auflistung der finanzierten Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis.
Im Einzelfall können auch Produkte ohne Hilfsmittelnummer von den Krankenkassen bezahlt werden. Es muss dann begründet und belegt werden, warum dieses Hilfsmittel im individuellen Fall notwendig ist.
Selbstbeteiligung
Zehn Prozent der Kosten müssen selbst übernommen werden, jedoch ist die Zuzahlung durch einen Betrag von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro eingegrenzt. Für bestimmte Hilfsmittel übernehmen die Krankenkassen lediglich einen festen Betrag. Übersteigt der Kaufpreis des Hilfsmittels diesen Betrag, müssen Sie die Restkosten selbst bezahlen. Dies gilt beispielsweise für Brillen, Hörgeräte oder Einlagen.
Eine Übersicht der Hilfsmittel mit Festbeträgen finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.
Privatversicherte wenden sich bei Fragen zur Finanzierung von Hilfsmitteln an die compass-pflegeberatung.
Wird ein Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung benötigt, sind – je nach Lebenssituation – die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur zuständig für die Übernahme der Kosten. (Links zu entsprechenden Beiträgen einfügen)